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AGB

Teilnahmebedingungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Rauchlos Retreat

 

 

Die nachstehenden Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Rauchlos, Inhaber Christian Kis, www.rauchlos.at, im Folgenden Rauchlos oder Veranstalter genannt. Mit der Buchung, der schriftlichen oder elektronischen Teilnahmebestätigung, dem Absenden eines Anfrage- oder Buchungsformulars, der mündlichen Vereinbarung in einem Informationsgespräch sowie spätestens mit der digitalen Signierung des Vertrages erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen und AGB vollumfänglich, unwiderruflich und ausnahmslos einverstanden.

 

 

Abschnitt 1: Teilnahmebedingungen (Programm, Logistik und Mitwirkung)

 

 

 

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Charakter des Retreats

 

 

1.1. Rauchlos stellt ausschließlich organisatorische Rahmenbedingungen für zeitlich und örtlich begrenzte Aufenthalte (Retreats) in Südportugal (Algarve / Aljezur) zur Verfügung. Das Angebot umfasst die Bereitstellung eines strukturierten Tagesablaufs, die Bereitstellung von Sportausrüstung (z. B. für Surf- und Yogakurse) sowie logistische Transfers vor Ort gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets.

 

1.2. Rauchlos erbringt zu keinem Zeitpunkt medizinische, therapeutische, psychologische, psychiatrische, heilkundliche oder beratende Leistungen. Es findet zu keinem Zeitpunkt eine individuelle Betreuung, fachliche Suchtberatung, Coaching, Krisenintervention oder therapeutische Nachbetreuung durch den Veranstalter statt.

 

1.3. Die Retreats sind ausdrücklich keine Entwöhnungsprogramme, keine Suchttherapien, keine Entzugskuren, keine medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen und keine staatlich oder medizinisch anerkannten Maßnahmen zur Tabakentwöhnung oder Suchtbehandlung. Rauchlos gibt keine Diagnosen ab, äußert keine medizinischen Empfehlungen, erteilt keine Heilversprechen und führt keine medizinischen Kontrollen durch. Die Teilnahme ersetzt zu keinem Zeitpunkt eine notwendige medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung oder Beratung.

 

1.4. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Durchführung des Retreat-Programms als solches. Inhalt und Ziel des Aufenthalts bestehen in der Bereitstellung eines strukturierten, rauchfreien Rahmens zur Selbsterfahrung – ausdrücklich jedoch nicht in der Garantie, der Herbeiführung oder dem geschuldeten Erfolg eines bestimmten persönlichen, gesundheitlichen, körperlichen oder biochemischen Ergebnisses. Ein Erfolg im Sinne einer dauerhaften oder temporären Rauchfreiheit wird nicht geschuldet und ist nicht Gegenstand des Vertrages.

 

1.5. Die Retreats richten sich ausschließlich an voll geschäftsfähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt.

 

 

2. Gesundheitliche Eignung, Risiken und umfassende Eigenverantwortung

 

 

2.1. Die Teilnahme am gesamten Retreat, an allen Sportaktivitäten wie Surfen und Yoga, an Ausflügen, Wanderungen sowie die Nutzung der bereitgestellten Notfall-Nikotinpflaster erfolgt ausschließlich, uneingeschränkt und ausnahmslos auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer haftet für sich selbst.

 

2.2. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Buchung und Teilnahme ausdrücklich, rechtsverbindlich und unwiderruflich, dass er sich in einer hervorragenden körperlichen, geistigen und psychischen Verfassung befindet, die eine Teilnahme an einer aktiven Sport- und Selbsterfahrungsreise erlaubt. Die Teilnahme ist Personen strengstens untersagt, die an schweren akuten körperlichen, infektiösen oder psychischen Erkrankungen leiden, welche eine kontinuierliche medizinische, therapeutische oder psychiatrische Überwachung erfordern.

 

2.3. Die Teilnahme erfolgt bei vollkommenem Bewusstsein darüber, dass der plötzliche Verzicht auf Nikotin oder Tabakwaren physische und psychische Belastungen sowie Entzugserscheinungen auslösen kann. Der Teilnehmer bestätigt, dass er sich dieser Risiken vollumfänglich bewusst ist und die Verantwortung für alle daraus resultierenden Reaktionen seines Körpers und seiner Psyche alleine trägt. Jegliche Veränderungen, Erkenntnisse, Verhaltensweisen, Konsumentscheidungen oder Lebensentscheidungen des Teilnehmers vor, während und nach dem Retreat erfolgen ausschließlich aus eigener, freier und alleiniger Verantwortung und Motivation des Teilnehmers.

 

2.4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter vor Beginn des Retreats unaufgefordert, schriftlich und wahrheitsgemäß über bestehende körperliche Einschränkungen, Allergien, chronische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Asthma, Epilepsie oder relevante psychische Vorerkrankungen zu informieren. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei erkennbaren gesundheitlichen Risiken vor Ort ganz oder teilweise von sportlichen Aktivitäten auszuschließen, ohne dass dies einen Anspruch auf Rückerstattung begründet.

 

2.5. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung, Gewährleistung oder Haftung für körperliche, emotionale, hormonelle, neurologische oder psychische Reaktionen, Krisen, Erstverschlimmerungen oder Beschwerden, die im Zuge des Rauchverzichts, der körperlichen Betätigung oder des Aufenthalts entstehen können. Bei bestehenden Unsicherheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Buchung eigenständig und auf eigene Kosten fachlichen Rat bei einem qualifizierten Arzt oder Therapeuten einzuholen.

 

 

3. Detaillierter Leistungsumfang, Bereitstellungen und Programmanpassungen

 

 

3.1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Beschreibung des gewählten Pakets (Standard oder Premium) auf der Website des Veranstalters. Die im Rahmen des Retreats angebotenen Tagesabläufe, Gesprächsrunden, Impulse und Gruppenformate verstehen sich als reine Angebote zur Freizeitgestaltung. Es besteht für den Teilnehmer keine Verpflichtung zur Teilnahme an einzelnen Programmpunkten. Sämtliche Austauschformate haben reinen informellen Charakter unter Laien und stellen keine persönliche Begleitung, Beratung, Anleitung oder Betreuung durch den Veranstalter dar.

 

3.2. Für den akuten, subjektiven Notfall stellt der Veranstalter vor Ort auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers frei verkäufliche Nikotinpflaster bereit. Diese Bereitstellung erfolgt rein als unentgeltlicher, logistischer Service im Rahmen der Ersten Hilfe zur reinen Selbstmedikation durch den Teilnehmer. Es findet keinerlei medizinische Beratung, Diagnose, Dosierungsempfehlung, Aufklärung über Nebenwirkungen oder Anwendungskontrolle durch den Veranstalter statt. Die Auswahl, Dosierung und Anwendung der Pflaster erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und alleinige Verantwortung des Teilnehmers. Bei Unverträglichkeiten, allergischen Reaktionen oder gesundheitlichen Risiken hat der Teilnehmer die Anwendung sofort abzubrechen und eigenständig auf eigene Kosten medizinischen Rat einzuholen.

 

3.3. Rauchlos behält sich das Recht vor, einzelne Programmpunkte, Routen, Zeiten oder Aktivitäten aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, personellen, epidemiologischen oder witterungsbedingten Gründen anzupassen, zu verschieben oder durch gleichwertige Angebote zu ersetzen, sofern der Gesamtcharakter des Retreats im Wesentlichen gewahrt bleibt. Hieraus entstehen dem Teilnehmer keine Mietminderungs-, Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche.

 

 

4. Ausdrücklich nicht enthaltene Leistungen, Unterbringung und Flugempfehlungen

 

 

4.1. Nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen des Veranstalters sind insbesondere die individuelle An- und Abreise zum Veranstaltungsort, die Buchung, Bereitstellung und Bezahlung von Unterkunft und Verpflegung vor Ort, medizinische oder therapeutische Leistungen, Medikamente, Versicherungen jeglicher Art sowie sämtliche persönlichen Ausgaben der Teilnehmer außerhalb des offiziellen Programms.

 

4.2. Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er für die Buchung, Auswahl und Bezahlung seiner Unterkunft, seiner Verpflegung sowie seiner Flüge selbst und allein verantwortlich ist. Verträge über die Unterkunft und die Flüge werden direkt und eigenständig zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Drittanbieter geschlossen. Der Veranstalter ist weder Vermittler, noch Agent, noch Vertragspartner dieser Fremdleistungen. Es steht dem Teilnehmer vollkommen frei, wie und wann die Abrechnung der Unterkunft erfolgt, sei es durch Zahlung vorab an den Drittanbieter oder durch Zahlung direkt vor Ort in der Unterkunft. Die Zahlungsmodalitäten der Unterkunft berühren das Vertragsverhältnis mit Rauchlos in keiner Weise. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Streitigkeiten, Zahlungsabwicklungen, Mängel, Schäden oder Ausfälle, die im Zusammenhang mit der Unterkunft oder der Verpflegung stehen.

 

4.3. Der Veranstalter kann dem Teilnehmer unverbindlich Flugempfehlungen, Flugnummern, Abflugzeiten oder Airlines nennen, um die logistische Koordination der Sammeltransfers vor Ort zu erleichtern. Diese Empfehlungen erfolgen als reiner, unverbindlicher Kundenservice und stellen keine Reisevermittlung dar. Der Veranstalter haftet unter keinen Umständen für die Auswahl der Flüge, für Flugausfälle, Verspätungen, Überbuchungen, Flugumleitungen, verpasste Anschlüsse oder verloren gegangenes Gepäck durch die Fluggesellschaften. Alle Ansprüche sind vom Teilnehmer direkt gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft geltend zu machen.

 

 

5. Pünktlichkeitspflicht, Verspätungen und verpasste Programmpunkte

 

 

5.1. Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung dafür, pünktlich zu den im Vorfeld oder vor Ort bekannt gegebenen Zeiten für die Sammeltransfers (insbesondere am Flughafen bei der Anreise) sowie zu den Programmpunkten vor Ort zu erscheinen.

 

5.2. Kommt der Teilnehmer aufgrund von Flugverspätungen, verpassten Flügen, Verzögerungen bei der Gepäckausgabe, persönlicher Unpünktlichkeit oder aus sonstigen Gründen nicht rechtzeitig zum vereinbarten Sammeltransfer am Flughafen an, besteht kein Anspruch auf das Warten des Shuttles oder auf die Durchführung eines kostenlosen Ersatztransfers.

 

5.3. Im Falle einer unvorhergesehenen oder selbstverschuldeten Verspätung hat sich der Teilnehmer eigenständig und auf eigene Kosten um seine Weiterreise zur Retreat-Location zu kümmern. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die hierbei entstehenden Mehrkosten (z.B. für Taxis, Mietwagen oder öffentliche Verkehrsmittel). Eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Retreat-Teilnahmegebühr aufgrund einer verspäteten Anreise ist absolut ausgeschlossen.

 

5.4. Erscheint der Teilnehmer vor Ort nicht pünktlich zu den angekündigten Programmzeiten, Sessions, Ausflügen oder Abfahrtszeiten des Shuttles zum Strand, wird das Programm ohne das Warten auf den Teilnehmer fortgesetzt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Nachholung des Programmpunkts, auf individuelle Betreuung oder auf irgendeine Form der Entschädigung. Der Teilnehmer organisiert und bezahlt in diesem Fall eventuelle Nachreisen zu den Ausflugszielen komplett selbst.

 

 

6. Community-Gruppe und Vertraulichkeit unter Laien

 

 

6.1. Auf Wunsch und rein freiwilliger Basis bietet der Veranstalter die Aufnahme in eine Community-Gruppe (beispielsweise via WhatsApp, Telegram oder vergleichbare Messenger-Dienste) an. Diese Gruppe dient ausschließlich dem privaten, unmoderierten und eigenverantwortlichen Austausch unter den Teilnehmern auf rein privater Ebene. Der Veranstalter übernimmt keine Überwachung, Moderation, inhaltliche Prüfung, Betreuung oder Haftung für die in dieser Gruppe ausgetauschten Inhalte, Medien oder Nachrichten und leistet darüber keine Nachbetreuung oder Beratung.

 

6.2. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle persönlichen Informationen, Lebensgeschichten, privaten Details und Vorkommnisse, die sie im Rahmen der Gruppen- und Austauschgespräche von anderen Teilnehmern erfahren, streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zu machen.

 

 

7. Verhaltensregeln und sofortiger Ausschluss

 

 

7.1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu einem respektvollen, toleranten, gewaltfreien und gemeinschaftlichen Verhalten gegenüber den anderen Teilnehmern, dem Veranstalter, den Trainern, den Dienstleistern vor Ort sowie den Mitarbeitern der genutzten Unterkünfte. Der Konsum von illegalen Drogen oder übermäßiger Alkoholmissbrauch während des Retreats ist strikt untersagt.

 

7.2. Wenn ein Teilnehmer durch sein Verhalten den reibungslosen, friedlichen Ablauf des Retreats nachhaltig stört, die physische oder psychische Integrität, Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen gefährdet, Anweisungen des Veranstalters oder der Sportlehrer missachtet, Straftaten begeht oder sich grob ungebührlich verhält, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Retreat mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Eine vorherige Abmahnung ist bei schwerwiegenden Verstößen nicht erforderlich.

 

7.3. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses verfällt die gesamte Teilnahmegebühr vollständig. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Schadenersatz, Minderung oder Übernahme von Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise, Umbuchung von Flügen oder alternative Unterbringung besteht nicht. Der ausgeschlossene Teilnehmer hat die Location auf eigene Kosten unverzüglich zu verlassen.

 

 

Abschnitt 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Das rechtliche Fundament)

 

 

1. Geltungsbereich und Ausschluss des Pauschalreisegesetzes 

 

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Erbringung der beschriebenen Einzelleistung in Form des Retreat-Programms.

 

1.2. Der Veranstalter bietet keine Pauschalreisen, keine verbundenen Reiseleistungen und keine Reisepakete im Sinne des österreichischen Pauschalreisegesetzes (PRG) an. Reiseleistungen Dritter sind nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit Rauchlos. Eventuell vom Veranstalter organisierte Sammeltransfers vor Ort vom Flughafen zur Location oder zu den Aktivitäten dienen ausschließlich der logistischen Abwicklung des eigenen Programms und stellen keine eigenständige, den Vertrag dominierende Reiseleistung dar. Der Teilnehmer nutzt diese Transfers auf eigene Gefahr.

 

2. Buchung, Zahlung, Verzug und Vertragsabschluss

 

 

2.1. Die Anmeldung zu einem Retreat stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung kann elektronisch über die Website, per E-Mail oder im Anschluss an ein Informationsgespräch erfolgen.

 

2.2. Der Vertrag kommt rechtsgültig mit der digitalen Unterzeichnung (Online-Signatur) des Vertrages durch den Teilnehmer zustande. Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist anschließend innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist per Überweisung auf das Bankkonto des Veranstalters einzuzahlen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Zugang zum Retreat zu gewähren, sofern der Betrag nicht fristgerecht und vollständig eingegangen ist.

 

2.3. Geht die Zahlung nicht innerhalb der in der Rechnung genannten Frist ein, ist der Veranstalter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben. Die Geltendmachung von Schadenersatz für den dadurch entstandenen Ausfall bleibt vorbehalten.

 

 

3. Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts

 

 

3.1. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass es sich bei den vom Veranstalter angebotenen Retreats um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten erbracht werden und für die ein spezifischer Termin, zeitlicher Rahmen oder Fixtermin vertraglich vorgesehen ist.

 

3.2. Gemäß Paragraph 18 Absatz 1 Ziffer 10 des österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) besteht für solche Dienstleistungen kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Eine Rückforderung der Teilnahmegebühr oder ein Rücktritt vom Vertrag auf Basis eines Fernabsatz-Widerrufs ist nach erfolgter Online-Signatur und anschließender Zahlung somit gesetzlich ausgeschlossen.

 

 

4. Stornobedingungen, Rücktritt und Ersatzpersonen durch den Teilnehmer

 

 

4.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Retreats vom Vertrag zurücktztreten. Der Rücktritt muss zwingend in schriftlicher Form per E-Mail an den Veranstalter erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts und die Berechnung der Stornogebühr ist das exakte Datum des Einlangens der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

 

4.2. Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer stehen dem Veranstalter unter Berücksichtigung der Exklusivität der begrenzten Plätze sowie der Vorbereitungskosten folgende pauschalierte Stornogebühren zu, deren Angemessenheit vom Teilnehmer ausdrücklich anerkannt wird:

 

– Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Retreatbeginn werden 30 Prozent der gesamten Teilnahmegebühr fällig.

 

– Bei einem Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Retreatbeginn werden 60 Prozent der gesamten Teilnahmegebühr fällig.

 

– Bei einem Rücktritt ab 29 Tage vor Retreatbeginn, bei verspätetem Erscheinen oder bei Nichterscheinen werden 100 Prozent der gesamten Teilnahmegebühr fällig.

 

4.3. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen des Programms während des Retreats, eine verspätete Anreise, eine vorzeitige Abreise oder der freiwillige Abbruch des Retreats durch den Teilnehmer begründen keinerlei Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

4.4. Der Teilnehmer hat das Recht, bis zum Start des Retreats eine geeignete Ersatzperson zu benennen, die in den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten eintritt. Die Benennung der Ersatzperson bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Veranstalters, welche nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Mit der Zustimmung und dem Eintritt der Ersatzperson haften der ursprüngliche Teilnehmer und die Ersatzperson solidarisch für die gesamte Teilnahmegebühr sowie für alle durch den Wechsel entstehenden Bearbeitungskosten.

 

 

5. Rücktritt, Absage und Änderungen durch den Veranstalter

 

 

5.1. Der Veranstalter ist berechtigt, das Retreat aus wichtigen, unvorhersehbaren oder objektiven Gründen jederzeit abzusagen, zu verschieben oder abzubrechen. Wichtige Gründe sind insbesondere das Nichterreichen der für das jeweilige Retreat festgelegten Mindestteilnehmerzahl (bis spätestens 14 Tage vor Beginn), akute Erkrankung oder Unfall des Veranstalters oder der Referenten, unvorhersehbarer Ausfall der geplanten Infrastruktur vor Ort sowie Fälle höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, Pandemien, Epidemien, behördliche Sperren, Einreiseverbote oder Reisewarnungen).

 

5.2. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter vor Beginn des Retreats werden bereits geleistete Zahlungen für die Teilnahmegebühr vollständig und ohne Abzüge zurückerstattet.

 

5.3. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche for bereits individuell gebuchte Reiseleistungen Dritter wie Flüge, Zugtickets, Mietwagen, Stornogebühren externer Hotels oder separat gebuchter Unterkünfte, sind ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer umfassenden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ausdrücklich dringend empfohlen.

 

 

6. Umfassender Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

 

 

6.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die auf einem nachweislich vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters selbst beruhen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen.

 

6.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, für ideelle Schäden, für Mangelfolgeschäden, für frustrierte Aufwendungen, für entgangene Urlaubsfreude sowie für reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden, die auf einer direkt dem Veranstalter zurechenbaren fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

 

6.3. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden, die der Teilnehmer sich selbst durch Unachtsamkeit, Überschätzung der eigenen körperlichen Kräfte, Missachtung von Sicherheitsanweisungen, Unpünktlichkeit oder Fehlverhalten zufügt, ist absolut ausgeschlossen. Der Teilnehmer haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die er an der Ausrüstung des Veranstalters, an der Unterkunft, an Dritten oder an anderen Teilnehmern verursacht, und stellt den Veranstalter von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich schad- und klaglos.

 

6.4. Keine Haftung oder Gewähr übernimmt der Veranstalter für den Erfolg des Programms, für persönliche Verhaltensentscheidungen der Teilnehmer nach dem Retreat, für eine temporäre oder dauerhafte Rückkehr zu früheren Rauch- oder Konsumgewohnheiten sowie für gesundheitliche Auswirkungen, die durch den Rauchverzicht oder die Nutzung von Selbstmedikationsprodukten wie Nikotinpflastern entstehen.

 

6.5. Für Unfälle, Verletzungen, Ertrinken, Stürze oder Sachschäden, die sich während der Freizeit, der Sportkurse, des Surfens, des Yogas, der Ausflüge oder der Transfers ereignen, haftet der Veranstalter nicht. Für den Verlust, die Beschädigung, den Vandalismus oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen, Bargeld, Wertgegenständen, Gepäckstücken oder Dokumenten der Teilnehmer wird keinerlei Haftung übernommen. Die Mitnahme von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

7. Versicherungspflicht des Teilnehmers

 

7.1. Da im Rahmen des Retreats Sportaktivitäten wie Surfen und Yoga im Ausland stattfinden und die Unterkunft sowie Anreise eigenverantwortlich gebucht werden, ist der Abschluss ausreichender Versicherungen alleinige Pflicht des Teilnehmers.

 

7.2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, vor Reiseantritt eigenständig für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dringend vorausgesetzt werden eine gültige Auslandskrankenversicherung (die eventuelle Rücktransportkosten aus Portugal abdeckt), eine private Unfallversicherung, eine Privathaftpflichtversicherung (für Schäden an Dritten oder der Unterkunft) sowie eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die durch das Fehlen eines entsprechenden Versicherungsschutzes entstehen.

 

8. Bildmaterial, Videomaterial und Urheberrechte

 

8.1. Im Rahmen des Retreats können durch den Veranstalter oder durch beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Marketing- und Werbezwecken erstellt werden.

 

8.2. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder werbliche Nutzung dieses Materials (beispielsweise auf der Website, auf Social-Media-Kanälen wie TikTok, Instagram, Meta oder in Printmedien), auf dem der Teilnehmer erkennbar ist, erfolgt ausschließlich nach Erteilung einer separaten, ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung des Teilnehmers vor Ort. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist für zukünftige Veröffentlichungen jederzeit schriftlich per E-Mail an den Veranstalter möglich, berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Nutzung.

 

 

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

 

 

9.1. Die Verarbeitung aller im Rahmen der Buchung, Kommunikation und Durchführung des Retreats erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt streng vertraulich und im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den nationalen Datenschutzgesetzen.

 

9.2. Detaillierte Informationen über Art, Umfang, Speicherdauer und Zweck der Datenverarbeitung sowie die Rechte des Teilnehmers sind in der Datenschutzerklärung auf der Website unter www.rauchlos.at jederzeit einsehbar.

 

 

10. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

 

 

10.1. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, allfällige eigene Gegenforderungen gegen Forderungen des Veranstalters aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers wurde vom Veranstalter schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

 

10.2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers wird, soweit gesetzlich zulässig, komplett ausgeschlossen.

 

 

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 

11.1. Auf das gesamte Vertragsverhältnis, diese AGB sowie alle daraus resultierenden Streitigkeiten, Ansprüche oder Rechtsfragen findet ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen (IPRG) sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

 

11.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters in Klagenfurt, Österreich.

 

11.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer wird das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt vereinbart. Bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt dieser Gerichtsstand nur, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung in diesem Gerichtssprengel hat oder im Ausland wohnt.

 

12. Schlussbestimmungen

 

 

12.1. Änderungen, Ergänzungen, Modifikationen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie Abweichungen vom Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen Schriftform per E-Mail oder Post. Dies gilt auch für ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis selbst.

 

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar, gesetzwidrig oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon völlig unberührt. Anstelle der unwir

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